B-Squash AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der B-Squash AG.Die Firma B-Squash AG (nachfolgend “Firma”) bietet Kunden die Möglichkeit, unterschiedliche Sportarten in den von B-Squash AG zur Verfügung gestellten Anlagen auszuüben. Dabei steht Squash im Vordergrund. Sportplätze können online reserviert. Zudem werden Artikel für die ange- botenen Sportarten verkauft und ein entsprechender Online-Shop betrieben. Weiter bietet unsere Firma ein kleines Verpflegungsangebot, welches im Selbstbedienung-Prinzip funktioniert.

Schläger können vor Ort gemietet werden.


2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienst- leistungen und / oder Produkte in Anspruch nimmt.


3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern sowie allfälliger Verpa- ckungs- und Versandkosten beim Produktekauf.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.

Laufende Aktionen können nicht kumuliert und/oder ausbezahlt werden.


4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden, je nach Dienstleistung oder Produkt, folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Vorauskasse.

Bei Zahlung per Rechnung ist der Kunde verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, zur Miete oder zur sonstigen Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvor- ganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.


5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfül- lungsort der Sitz der Firma.

In Bezug auf die Dienstleistung der Zurverfügungstellung von Sportanalgen, bemüht sich die Firma, allfällig verloren gegangene Gegenstände des Kunden (wie z.B. Spielbälle) aufzufinden und dem Kunden zu retournieren. Sofern die verloren gegangenen Gegenstände nicht aufgefunden werden können, ist die Firma nicht haftbar und zu keiner Entschädigung verpflichtet.

5.2. Lieferung / Liefertermine bei Produktkauf
Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestel- lungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkos- ten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

5.3. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfs- personen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.


6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am verein- barten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen, ge- hört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

Bei der Nutzung von Sportanlagen ist der Kunde verpflichtet diese ordnungs- und zweckgemäss zu nutzen. Weiter obliegt es dem Kunden, persönliche sowie mitgebrachte Gegenstände wieder mitzu- nehmen und die Sportanlagen in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

Der Kunde ist ebenso verpflichtet, sämtlichem Mietmaterial der Firma Sorge zu tragen, dieses sach- gemäss zu nutzen und allfällige Schäden umgehend der Firma mitzuteilen. Bei grobfahrlässigen Schäden an Mietmaterial ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Sofern das Mietma- terial trotz sorgfältiger und sachgemässer Nutzung dennoch beschädigt wird, werden dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Einschätzung und das Ermessen diesbezüglich obliegt der Firma selbst.


7. Abonnemente

In Bezug auf die Nutzung der Sportangebote und -anlagen bietet die Firma verschiedene Abonne- mente an. Die Details dieser Abonnemente sind der Website der Firma zu entnehmen.

Die angebotenen Abonnemente sind befristet und haben ein entsprechendes Ablaufdatum. Die Abonnemente können nicht verlängert werden, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen mit der Firma getroffen wurden.

Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Der Inhaber des Abonnements muss zwingend persönlich bei der Nutzung der durch ihn gemieteten Sportanlage anwesend sein. Eine Reservation für Dritte ist nicht erlaubt.
Aneinanderhängende Buchungen dürfen die Dauer von drei Stunden nicht überschreiten.

(4 x 45 Minuten = 3 Stunden)

Kunden, welche ein Abonnement besitzen, mit dem ohne Limitierung Buchungen getätigt werden können, ist es möglich bis zwei Wochen in die Zukunft Reservation zu tätigen.

Bei unerlaubter Handhabung des Abonnements sind Einschränkungen oder auch die Löschung des Abonnements ohne Rückerstattung durch die Firma möglich.

Sofern der Kunde von einem allfälligen Jugend- oder Studentenrabatt profitieren möchte, ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Firma nötig. Als Nachweis ist ein entsprechender Ausweis vorzuweisen.

Ein “Time-Stop” (Laufzeitunterbruche eines zeitlich begrenzten Abos) wird nur bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses gewährt. Dieses muss aufzeigen, dass es dem verletzten/kranken Abo-Besit- zer nicht möglich ist, die Sportart auszuüben. Die Dauer der Verletzungs-/Krankheitsphase wird bei der Laufzeit des Abos angerechnet, maximal jedoch die Hälfte der noch verbliebenen Zeit von der Abo-Laufzeit.

Ein Time-Stop auf Grund Abwesenheit von Militärdienst oder Urlaub wird nicht gewährt.


8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene, noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstel- len. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätig- keitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder der Hilfsperson beschränkt.


9. Rücktritt

Wurde ein Vertrag vereinbart, so ist der Rücktritt des Kunden nicht möglich.


10. Terminannullation und Rückerstattung

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung, ist eine Annullation bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor dem Termin kostenlos.

Eine spätere Annullation kann nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Erfolgt die Annullation zur Unzeit, so ist die Gegenleistung (i.e. der Mietbetrag) geschuldet. Dies gilt auch für Plätze, welche weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn gebucht worden sind.

Sollte bei der Buchung der Dienstleistung eine abweichende Dauer für die Annullation aufgeführt sein, gilt jeweils die längere Zeitdauer.

Bei Annullationsanfragen kann die Firma aus Kulanz den Betrag in Form eines Wertgutscheines zurückerstatten. Die Entscheidung unterliegt allerdings der Firma.

Es kann keine Barauszahlung für Gutscheine und getätigte Buchungen geltend gemacht werden.


11. Umtausch bei Non-Food-Produkten

Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Pro- dukte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rück- sendung und den Umtausch zu tragen.

Ein Umtausch ist nur für Produkte möglich, welche nicht spezifisch für den Kunden angefertigt wur- den.


12. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Die Firma gewährleistet, dass das angebotene Produkt den Produktespezifikationen entspricht. Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 1 (ein) Monaten.

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung be- ginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.


13. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausge- schlossen. Die Firma haftet insbesondere nicht bei allfällig zugezogenen Verletzungen des Kunden während der Nutzung der Sportanlagen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung be- schränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrläs- sigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Weiter haftet die Firma nicht für persönliche Gegenstände in der Arena und der Garderobe. Um Diebstahl entgegenzuwirken, stellt die Firma abschliessbare Spindschränke zur Verfügung.

 

14. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder diese ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB, noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informatio- nen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Drit- ter verletzt werden.


15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Ver- pflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollum- fänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Be- hörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwe- cken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienst- leistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.


16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt mit der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.


17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus In- dividualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.


18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspar- teien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem ge- wollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zu- sammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.


20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Un- wetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Lieferproblemen beim Grossist unmög- lich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausge- schlossen.


21. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agen- ten und Vertriebspartnern.


22. Spezifische Bestimmungen

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen, eine private Haftplicht- sowie Un- fallversicherung abzuschliessen.


23. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestim- mungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den

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B-Squash AG

AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der B-Squash AG.Die Firma B-Squash AG (nachfolgend “Firma”) bietet Kunden die Möglichkeit, unterschiedliche Sportarten in den von B-Squash AG zur Verfügung gestellten Anlagen auszuüben. Dabei steht Squash im Vordergrund. Sportplätze können online reserviert. Zudem werden Artikel für die ange- botenen Sportarten verkauft und ein entsprechender Online-Shop betrieben. Weiter bietet unsere Firma ein kleines Verpflegungsangebot, welches im Selbstbedienung-Prinzip funktioniert.

Schläger können vor Ort gemietet werden.


2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung der Firma über die Vereinbarung betreffend den Bezug von Produkten und / oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienst- leistungen und / oder Produkte in Anspruch nimmt.


3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern sowie allfälliger Verpa- ckungs- und Versandkosten beim Produktekauf.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.

Laufende Aktionen können nicht kumuliert und/oder ausbezahlt werden.


4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden, je nach Dienstleistung oder Produkt, folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, Vorauskasse.

Bei Zahlung per Rechnung ist der Kunde verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, zur Miete oder zur sonstigen Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvor- ganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.


5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfül- lungsort der Sitz der Firma.

In Bezug auf die Dienstleistung der Zurverfügungstellung von Sportanalgen, bemüht sich die Firma, allfällig verloren gegangene Gegenstände des Kunden (wie z.B. Spielbälle) aufzufinden und dem Kunden zu retournieren. Sofern die verloren gegangenen Gegenstände nicht aufgefunden werden können, ist die Firma nicht haftbar und zu keiner Entschädigung verpflichtet.

5.2. Lieferung / Liefertermine bei Produktkauf
Die Lieferung erfolgt binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestel- lungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkos- ten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

5.3. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfs- personen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.


6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am verein- barten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen, ge- hört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.

Bei der Nutzung von Sportanlagen ist der Kunde verpflichtet diese ordnungs- und zweckgemäss zu nutzen. Weiter obliegt es dem Kunden, persönliche sowie mitgebrachte Gegenstände wieder mitzu- nehmen und die Sportanlagen in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

Der Kunde ist ebenso verpflichtet, sämtlichem Mietmaterial der Firma Sorge zu tragen, dieses sach- gemäss zu nutzen und allfällige Schäden umgehend der Firma mitzuteilen. Bei grobfahrlässigen Schäden an Mietmaterial ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Sofern das Mietma- terial trotz sorgfältiger und sachgemässer Nutzung dennoch beschädigt wird, werden dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Einschätzung und das Ermessen diesbezüglich obliegt der Firma selbst.


7. Abonnemente

In Bezug auf die Nutzung der Sportangebote und -anlagen bietet die Firma verschiedene Abonne- mente an. Die Details dieser Abonnemente sind der Website der Firma zu entnehmen.

Die angebotenen Abonnemente sind befristet und haben ein entsprechendes Ablaufdatum. Die Abonnemente können nicht verlängert werden, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen mit der Firma getroffen wurden.

Die Abonnemente sind nicht übertragbar. Der Inhaber des Abonnements muss zwingend persönlich bei der Nutzung der durch ihn gemieteten Sportanlage anwesend sein. Eine Reservation für Dritte ist nicht erlaubt.
Aneinanderhängende Buchungen dürfen die Dauer von drei Stunden nicht überschreiten.

(4 x 45 Minuten = 3 Stunden)

Kunden, welche ein Abonnement besitzen, mit dem ohne Limitierung Buchungen getätigt werden können, ist es möglich bis zwei Wochen in die Zukunft Reservation zu tätigen.

Bei unerlaubter Handhabung des Abonnements sind Einschränkungen oder auch die Löschung des Abonnements ohne Rückerstattung durch die Firma möglich.

Sofern der Kunde von einem allfälligen Jugend- oder Studentenrabatt profitieren möchte, ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Firma nötig. Als Nachweis ist ein entsprechender Ausweis vorzuweisen.

Ein “Time-Stop” (Laufzeitunterbruche eines zeitlich begrenzten Abos) wird nur bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses gewährt. Dieses muss aufzeigen, dass es dem verletzten/kranken Abo-Besit- zer nicht möglich ist, die Sportart auszuüben. Die Dauer der Verletzungs-/Krankheitsphase wird bei der Laufzeit des Abos angerechnet, maximal jedoch die Hälfte der noch verbliebenen Zeit von der Abo-Laufzeit.

Ein Time-Stop auf Grund Abwesenheit von Militärdienst oder Urlaub wird nicht gewährt.


8. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene, noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstel- len. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätig- keitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder der Hilfsperson beschränkt.


9. Rücktritt

Wurde ein Vertrag vereinbart, so ist der Rücktritt des Kunden nicht möglich.


10. Terminannullation und Rückerstattung

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung, ist eine Annullation bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor dem Termin kostenlos.

Eine spätere Annullation kann nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Erfolgt die Annullation zur Unzeit, so ist die Gegenleistung (i.e. der Mietbetrag) geschuldet. Dies gilt auch für Plätze, welche weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn gebucht worden sind.

Sollte bei der Buchung der Dienstleistung eine abweichende Dauer für die Annullation aufgeführt sein, gilt jeweils die längere Zeitdauer.

Bei Annullationsanfragen kann die Firma aus Kulanz den Betrag in Form eines Wertgutscheines zurückerstatten. Die Entscheidung unterliegt allerdings der Firma.

Es kann keine Barauszahlung für Gutscheine und getätigte Buchungen geltend gemacht werden.


11. Umtausch bei Non-Food-Produkten

Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Pro- dukte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rück- sendung und den Umtausch zu tragen.

Ein Umtausch ist nur für Produkte möglich, welche nicht spezifisch für den Kunden angefertigt wur- den.


12. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Die Firma gewährleistet, dass das angebotene Produkt den Produktespezifikationen entspricht. Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 1 (ein) Monaten.

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung be- ginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.


13. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausge- schlossen. Die Firma haftet insbesondere nicht bei allfällig zugezogenen Verletzungen des Kunden während der Nutzung der Sportanlagen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung be- schränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrläs- sigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Weiter haftet die Firma nicht für persönliche Gegenstände in der Arena und der Garderobe. Um Diebstahl entgegenzuwirken, stellt die Firma abschliessbare Spindschränke zur Verfügung.

 

14. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder diese ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB, noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informatio- nen, Bildern, Texten oder Sonstigem, das der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Drit- ter verletzt werden.


15. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Ver- pflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollum- fänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Be- hörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwe- cken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienst- leistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.


16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt mit der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- ses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.


17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus In- dividualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.


18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspar- teien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem ge- wollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zu- sammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.


20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Un- wetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Lieferproblemen beim Grossist unmög- lich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausge- schlossen.


21. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agen- ten und Vertriebspartnern.


22. Spezifische Bestimmungen

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen, eine private Haftplicht- sowie Un- fallversicherung abzuschliessen.


23. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestim- mungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage zu erheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den

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